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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesgerichtshofes

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

Quellenangabe:

Bundesgerichtshof

Pressemitteilung :

Pressemitteilung 107/08 vom 05.06.2008

Veröffentlichung am:

5. Juni 2008 (Donnerstag)

Nachricht:

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 108/2008

Namensnennung von Prominenten in der Werbung

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht und für Rechtsstreitigkeiten über die kommerzielle Verwertung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, ob prominenten Personen des öffentlichen Lebens wegen der von ihnen nicht erlaubten Verwendung ihres Namens in Werbeanzeigen für die Zigarettenmarke "Lucky Strike" Zahlungsansprüche zustehen. Die Kläger, Ernst August Prinz von Hannover in der Sache I ZR 96/07 sowie der Musikproduzent Dieter Bohlen in der Sache I ZR 223/05, sahen in einer von den Beklagten durchgeführten Werbekampagne eine von ihnen nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken.

In der einen Werbeanzeige warben die Beklagten im März 2000 unter Anspielung auf tätliche Auseinandersetzungen, in die der Ehemann der Tochter des damaligen Fürsten von Monaco in den Jahren 1998 und 2000 verwickelt war, mit der Abbildung einer allseits eingedrückten Zigarettenschachtel der Marke "Lucky Strike" und der Textzeile: "War das Ernst? Oder August?"

In der anderen Werbeanzeige waren zwei Zigarettenschachtel abgebildet, an denen ein schwarzer Filzstift lehnt. In der darüber befindlichen Textzeile "Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher" waren einzelne Wörter geschwärzt, ohne dadurch unleserlich zu werden. Das Werbemotiv spielte darauf an, dass das Buch "Hinter den Kulissen" von Dieter Bohlen im Jahre 2000 nach mehreren Gerichtsverfahren mit geschwärzten Textpassagen vertrieben worden war.

Die Kläger, die einer Nennung ihrer Namen in den Werbeanzeigen der Beklagten nicht zugestimmt hatten, verlangten Beträge, die ihrer Auffassung nach üblicherweise an vermarktungswillige Prominente als Lizenz gezahlt werden. Die Instanzgerichte haben ihr Begehren für begründet erachtet. Das Berufungsgericht hat Ernst August von Hannover einen Betrag von 60.000 €, Dieter Bohlen einen Betrag von 35.000 € zugesprochen. Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof die Klagen nun abgewiesen.

Die Beklagten hätten aktuelle Geschehnisse zum Anlass für ihre satirisch-spöttischen Werbesprüche genommen, ohne über eine bloße Aufmerksamkeitswerbung hinaus die Namen der Kläger zur Anpreisung der beworbenen Zigarettenmarke zu vermarkten. Zwar spielten die Werbemotive nicht auf Ereignisse von historisch-politischer Bedeutung an. Das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung bestehende Recht auf freie Meinungsäußerung, auf das sich die Beklagten berufen könnten, umfasse jedoch auch unterhaltende Beiträge, die Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse aufgriffen. In den Streitfällen habe an den Ereignissen, auf die die Werbeanzeigen der Beklagten anspielten, ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestanden. Die verfassungsrechtlich durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsäußerungsfreiheit verdränge den einfach-rechtlichen Schutz des vermögensrechtlichen Bestandteils der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Kläger. Die gebotene Güter- und Interessenabwägung falle zu Lasten der Kläger aus. Die Verwendung der Namen erwecke nicht den Eindruck, die Genannten würden die beworbene Zigarettenmarke empfehlen. Die Werbeanzeigen hätten auch keinen die Kläger beleidigenden oder herabsetzenden Inhalt. Die ideellen Interessen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger seien nicht verletzt. Als Folge dieser Abwägung müsse in den Streitfällen das Interesse der Kläger, eine Nennung ihrer Namen in der Werbung zu verhindern, zurücktreten. Deshalb seien ihnen auch keine Ansprüche auf Abschöpfung eines Werbewerts zuzubilligen.

Urteile vom 5. Juni 2008 - I ZR 223/05 und I ZR 96/07

OLG Hamburg - Urteil vom 29. November 2005 - 7 U 97/04

LG Hamburg - Urteil vom 23. September 2004 - 324 O 285/04

und

OLG Hamburg - Urteil vom 15. Mai 2007 - 7 U 23/05

LG Hamburg - Urteil vom 21. Januar 2005 - 324 O 970/03

Karlsruhe, den 5. Juni 2008



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Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 123/25 (Rückkehrpflicht für Mietwagen)
12. Februar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 289/25 (Videoüberwachung in der Wohnküche)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
Revisionshauptverhandlung am 25. Februar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 554/25 (Verurteilung eines früheren Referatsleiters beim Thüringer Oberlandesgericht wegen Untreue und Vorteilsannahme)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 56/25 (Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in Rehaklinik?)
5. Februar 2026 (Donnerstag)
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29. Januar 2026 (Donnerstag)
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28. Januar 2026 (Mittwoch)
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28. Januar 2026 (Mittwoch)
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28. Januar 2026 (Mittwoch)
Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen eine Klage wegen Patentverletzung bleibt erfolglos
27. Januar 2026 (Dienstag)
Revisionshauptverhandlung am 22. April 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 470/25 (Verurteilung wegen Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk)
27. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung eines Journalisten wegen Veröffentlichung von Beschlüssen aus einem Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Gruppierung "Letzte Generation" rechtskräftig
23. Januar 2026 (Freitag)
Verurteilungen wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer rechtsextremistischen Kampfsportgruppe als kriminelle Vereinigung weitgehend ohne Rechtsfehler
22. Januar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 18. März 2026 um 9:00 Uhr in der Sache IV ZR 184/24 (Wirksamkeit eines sogenannten kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs bei Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen?)
22. Januar 2026 (Donnerstag)
Verhandlungstermin am 7. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZB 58/25 (Zum markenrechtlichen Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette)
21. Januar 2026 (Mittwoch)
Verkündungstermin am 22. Januar 2026, 14.30 Uhr, in der Sache 3 StR 33/25 (Hauptverhandlung: 27. November 2025)
21. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 96/22 (Zur Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems)
20. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung zweier Brüder wegen Geiselnahme und der Beihilfe hierzu sowie wegen weiterer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig
19. Januar 2026 (Montag)
Verurteilung eines Berliner Arztes wegen Mitwirkung an einer Selbsttötung rechtskräftig
19. Januar 2026 (Montag)
Federal Court of Justice dismisses complaint against order for arrest filed by accused in remand detention for alleged participation in Nord Stream pipelines bomb attacks
15. Januar 2026 (Donnerstag)
Bundesgerichtshof verwirft Haftbeschwerde eines wegen mutmaßlicher Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten
15. Januar 2026 (Donnerstag)
Tatvorwurf des Mordes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen muss neu geprüft werden
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Hearing scheduled for 13 March 2026 at 9.00 a.m. in Case V ZR 92/25 (Acquisition in good faith of a family archive where the loss of possession by the rightful owner may have been involuntary?)
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 13. März 2026 um 9.00 Uhr in Sachen V ZR 92/25 (Gutgläubiger Erwerb eines möglicherweise abhandengekommenen Familienarchivs?)
14. Januar 2026 (Mittwoch)
No copyright protection for Birkenstock sandals
14. Januar 2026 (Mittwoch)
AnomChat data may be used to investigate serious criminal offences
14. Januar 2026 (Mittwoch)
Verhandlungstermin am 21. Mai 2026 um 9:00 Uhr in Sachen I ZR 111/25 (Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses)
13. Januar 2026 (Dienstag)
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Ehemann in Bärsbach rechtskräftig
13. Januar 2026 (Dienstag)
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben
13. Januar 2026 (Dienstag)
Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags an einem tunesischen Staatsangehörigen in Rickenbach aufgehoben
13. Januar 2026 (Dienstag)
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis)
12. Januar 2026 (Montag)
Verhandlungstermin am 12. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 74/25 (Werbung für ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis)
12. Januar 2026 (Montag)
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens mit einer Mindestvertragslaufzeit, die mit der Freischaltung des Anschlusses beginnen soll, ist unwirksam
8. Januar 2026 (Donnerstag)
Urteil des Landgerichts Neuruppin wegen Bestechung des Geschäftsführers eines Abfallentsorgers gegen den Angeklagten rechtskräftig
5. Januar 2026 (Montag)
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Angriffs auf einen Polizisten rechtskräftig
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Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen)
5. Januar 2026 (Montag)
Revisionshauptverhandlung am 14. Januar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 277/25 (Verurteilung eines Arztes nach fehlerhaft durchgeführten Narkosen)
5. Januar 2026 (Montag)

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